Was oft vergessen wird: jede gesetzlich versicherte Frau hat nach Fehlgeburt oder stiller Geburt unabhängig von der Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf eine Nachsorge-Hebamme. Darauf wird
leider auch in den Kliniken zu selten hingewiesen.
Die Hebamme kann bis 8 Wochen nach der Geburt mit der Krankenkasse abrechnen, für weitere Termine wäre dann ein Rezept der/s behandelnden Gynäkologen/in vorliegen. Als privat
Versicherte sollte man bei der Krankenversicherung nachfragen, welch Leistungen der Nachsorgehebamme übernommen werden.